

RAUCH- UND BRANDSCHUTZTÜREN
FÜR MEHR SICHERHEIT
INDIVIDUELL UND MODERN



Brandschutztüren, auch Feuerschutztüren genannt, dienen als vorbeugender Brandschutz und müssen immer selbstschließend sein. Das heißt, wenn sie
offen stehen, müssen sie demnach ohne Wirkung von außen wieder zufallen. Brandschutztüren werden verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zugeordnet:
So gibt es beispielsweise T30/EI230, T60/EI260 oder auch T90/EI290 Brandschutztüren. Das „T“ steht für „Tür“ und die Zahlen beziffern die Dauer
in Minuten, die die Tür in einem genormten Brandfall mindestens standhält.
Somit ist eine T30 Tür beispielsweise dahingehend geprüft worden, mindestens
30 Minuten lang standzuhalten. Neben dem Schutz vor Feuer
können Brandschutztüren je nach Nutzung und Bedarf auch rauchdicht, einbruchhemmend oder schalldicht sein.
Der verpflichtende Einbau von Rauch- und Brandschutztüren richtet sich nach
den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. In der Regel werden alle Öffnungen in Brandschutzwänden durch die sogenannte "selbstschließenden Feuerschutzabschlüsse" verschlossen. Das verhindert die Ausbreitung
eines Feuers und des Rauchs.
Wir bieten Brand- bzw. Rauchschutztüren im Alu-Glasrahmen, Stahltüren und Stahltüren mit Glasausschnitt an. Hier beraten wir Sie gerne, welche Tür
für Sie am sinnvollsten ist.
Es können auch Brandschutzfenster zum Einsatz kommen. Es handelt sich um Fenster, die im Brandfall einen Brandschutz gegen Hitze und Feuer haben.
Die Zeitangabe findet sich in der Anforderung an das Fenster wieder. F30 bedeutet 30 Minuten und F90 entsprechend 90 Minuten. Während dieser Zeit müssen die Bauteile ausreichenden Schutz im Brandfall aushalten.
